DVA förderte 2021 erneut Heimatmuseen und Bodendenkmäler in ländlichen Räumen - Stadtmuseum Hildburghausen konnte mit Fördermitteln ein hausinternes Netzwerk realisieren

02.08.2022

 

 

Das „Soforthilfeprogramm Heimatmuseen 2021“ des Deutschen Verbandes für Archäologie e.V. (DVA) in Kooperation mit dem Deutschen Museumbund e.V. (DMB) wurde 2021 neu aufgelegt.. Das Projekt wird von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) mit insgesamt 1,5 Millionen Euro gefördert. Im Rahmen des Vorgängerprogramms im Jahr 2020 hatte die BKM bereits 2,5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Das Soforthilfeprogramm richtet sich insbesondere an Heimatmuseen in ländlichen Räumen und bietet eine Förderung unter anderem bei Maßnahmen zum Bauunterhalt, zur Instandsetzung und zur Modernisierung.

Ab dem 1. März 2021 gab es die Möglichkeit, Mittel aus dem „Soforthilfeprogramm Heimatmuseen 2021“ beim DVA zu beantragen. Heimatmuseen und Bodendenkmäler in ländlichen Räumen zeichnen sich durch eine große thematische Vielfalt und tiefe regionale Verwurzelung aus. Ziel muss es sein, dass die hier geschaffenen kulturellen Angebote auch von möglichst vielen Menschen genutzt werden. Die Qualifizierung dieser Einrichtungen ist somit ein wichtiger Beitrag zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Deutschland. Förderfähig sind u.a. Maßnahmen zum Bauunterhalt und zur Instandsetzung von Ausstellungsräumen und Depots, z. B. neue Vitrinen und Ausstellungseinheiten, neue Beschriftungssysteme sowie mediale Ausstattungen inklusive der zugehörigen Infrastruktur. Auch die Erschließung mit Wegen, Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie Brandschutzmaßnahmen sind förderbar. Auch das Stadtmuseum Hildburghausen hatte einen Fördermittelantrag für die Schaffung eines hausinternen Netzwerkes eingereicht, der schließlich bewilligt wurde.

Die Maßnahme „Soforthilfeprogramm Heimatmuseen“ wird im Rahmen des Förderprogramms „Kultur in ländlichen Räumen“ gefördert von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages. Die Mittel stammen aus dem Bundesprogramm „Ländliche Entwicklung“ (BULE) des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL).

 

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